Verfassung

Begriffsdefinition "Verfassung"

Eine Verfassung ist etwas anderes als ein Grundgesetz. Zu einer Verfassung sagen Sie bewußt "Ja" oder "Nein". Das Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel der Siegermächte nach der Haager Landkriegsordnung (Teil des Völkerrechts). Man hat Sie nie gefragt, ob Sie es haben wollten.
Unsere Verfassung ist eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Vieles aus dem Grundgesetz ist wirklich gut, es wird jedoch kaum noch angewendet, nicht geachtet oder gar verletzt.
Da es vom Volk nie ratifiziert (angenommen) wurde, hat es auch keine tatsächliche Wirksamkeit erlangen können. Das ersehen Sie beispielsweise am Artikel 20:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
Es gibt keinen Staat und demzufolge auch keine vom Volk ausgehende Staatsgewalt, oder haben Sie jemals über irgend etwas in einem Volksentscheid abgestimmt?
Auch im Artikel 133 GG können Sie lesen, daß die BRD kein Staat ist.

"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

Der Bund ist demnach ein Verwaltungsinstrument der Firma Bundesrepublik Deutschland!
Da die BRD kein Staat mit einer Verfassung sein kann (siehe auch unter "Staatsrechtliches Grundlagenwissen") und viele Menschen des Deutschen Volkes sich eine zeitgemäße Verfassung wünschen, habe ich mir erlaubt eine eigene Verfassung zu entwerfen. Sie gilt für alle Deutschen, die ordentliche Vollmitglieder NeuDeutschlands sind. In den Status dieser Mitgliedsart kommen Sie, wenn Sie als Ordentliches Mitglied aktiv mit uns gemeinsam etwas positiv Erneuerndes in unserem Land bewegen. Wenn wir den Staat Deutschland neu geschaffen haben, wird es zur Verfassung für alle neuen Deutschen Staatsbürger, die sich zu dieser neuen Deutschen Verfasung bekannt haben und sich nicht schon zu einem anderem Statutenrecht bekannten, wie beispielsweise dem "Grundgesetz für die Bundesrepulik Deutschland". Dies leisten gegenwärtig Ausländer, die einen sogenannten "Antrag auf Einbürgerung" stellen.
Die Herren Richter des Bundes"verfassungs"gerichtes haben nun erst ganz frisch wieder eine wunderbare Zuarbeit geleistet:
Mit ihrem Urteil 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012 haben sie festgestellt, daß mindestens seit dem Bundeswahlgesetz vom 7.2.1956 noch niemals der "verfassungs"gemäße Gesetzgeber sogenannte Gesetze beschlossen hat. Es wurden lediglich "Gesetze verabschiedet". Es wurden die Deutschen Gesetze schrittweise "verabschiedet" (aufgegeben) und Scheingesetze beschlossen. So aber wurden für die Übergangszeit bis zu dieser Verfassung hier, die Deutschen Gesetze erhalten und es wurde nun auch von bundesrepublikanischer höchster Stelle bestätigt, was ich schon immer behauptete.

Verfassung des Königreiches Deutschland

Hier gelangen Sie zu der Internetseite vom Königreich Deutschland.

Dort finden Sie die Verfassung.

Verfassung des Königreiches Deutschland